Arbeitsrecht Frankreich | Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, CSE, 35h-Woche | BleuLex Law

Arbeitsrecht Frankreich | Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, CSE, 35h-Woche

Französisches Arbeitsrecht: CDI/CDD-Verträge, 35-Stunden-Woche, Kündigungsschutz, Betriebsrat (CSE), Sozialabgaben, Arbeitnehmerrechte. Strenger Schutz für Arbeitnehmer.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Französisches Arbeitsrecht: 35-Stunden-Woche (Überstunden +25%/+50%), starker Kündigungsschutz (echte Gründe erforderlich), CDI (unbefristet) bevorzugt, CDD (befristet) für 18 Monate max. CSE (Betriebsrat) ab 11 Mitarbeitern obligatorisch. Sozialabgaben ca. 80% zusätzlich zum Bruttogehalt. 5 Wochen Jahresurlaub minimum.

Französisches Arbeitsrecht: Umfassender Überblick

Frankreich hat eines der am stärksten regulierten Arbeitssysteme in Europa, mit starkem Arbeitnehmerschutz, detaillierten Vorschriften und aktiven Gewerkschaften. Das Arbeitsrecht ist im Code du Travail kodifiziert, der über 3.000 Seiten umfasst.

Arbeitsvertragsarten

CDI (Contrat à Durée Indéterminée) - Unbefristeter Vertrag

Der CDI ist die Standardform des Arbeitsvertrags in Frankreich:

  • Dauer: Unbefristet
  • Form: Schriftform nicht obligatorisch (aber dringend empfohlen)
  • Probezeit: 2 Monate (Arbeiter), 3 Monate (Angestellte), 4 Monate (Führungskräfte) - verlängerbar um 2-4 Monate
  • Kündigung: Mit Kündigungsfrist und Grund erforderlich
  • Vorteile für Arbeitnehmer: Stabilität, volle Sozialleistungen, Kündigungsschutz

CDD (Contrat à Durée Déterminée) - Befristeter Vertrag

CDD ist nur für spezifische Fälle zulässig:

  • Zulässige Gründe: Zeitlich begrenzter Arbeitsanstieg, Saisonarbeit, Ersatz abwesender Mitarbeiter, Projekte
  • Maximale Dauer: 18 Monate (verlängerbar bis 24 Monate in bestimmten Fällen)
  • Verlängerungen: Max. 2 Verlängerungen
  • Form: Schriftform obligatorisch (Angabe des Grundes, Dauer, Position)
  • Beendigung: Automatisch am Enddatum, vorzeitige Kündigung nur in Ausnahmefällen
  • Prämie: 10% des Gesamtgehalts als "Prekariatsprämie" am Ende (außer bei Umwandlung in CDI)

Weitere Vertragsformen

  • CTT (Contrat de Travail Temporaire): Zeitarbeit über Arbeitsvermittlungsagentur
  • Contrat d'Apprentissage: Ausbildungsvertrag (16-29 Jahre)
  • Contrat de Professionnalisation: Berufsqualifizierungsvertrag
  • Stage (Praktikum): Für Studenten, max. 6 Monate, Vergütung ab 2 Monaten

Die 35-Stunden-Woche

Gesetzliche Arbeitszeit

Zeitraum Dauer
Wöchentlich 35 Stunden
Täglich Max. 10 Stunden (12 in Ausnahmefällen)
Jährlich 1.607 Stunden (bei Vollzeit)

Überstunden

Stunden Zuschlag
Stunde 36-43 +25%
Ab Stunde 44 +50%
Maximum/Woche 48 Stunden (44 über 12 Wochen Durchschnitt)

Alternativen zu Geldzuschlag: Repos compensateur (Freizeitausgleich) möglich.

Gehalt und Sozialabgaben

Mindestlohn (SMIC) 2025

  • Stundenlohn: ~11,65€ brutto (jährliche Anpassung an Inflation)
  • Monatlich (35h/Woche): ~1.900€ brutto / ~1.500€ netto

Sozialabgaben (Charges Sociales)

Abgabe Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamt
Krankenversicherung ~13% ~0% ~13%
Rentenversicherung ~10% ~11% ~21%
Arbeitslosenversicherung ~4% ~0% ~4%
Familienbeihilfen ~3-5% ~0% ~3-5%
CSG/CRDS (Sozialabgaben) ~0% ~9,7% ~9,7%
Weitere Abgaben ~13% ~2% ~15%
GESAMT ~45% ~23% ~68-80%

Beispielrechnung:

  • Bruttogehalt: 3.000€
  • Arbeitgeberabgaben: ~1.350€ (45%)
  • Gesamtkosten Arbeitgeber: ~4.350€
  • Arbeitnehmerabgaben: ~690€ (23%)
  • Nettogehalt: ~2.310€

Kündigungsschutz und -fristen

Kündigungsgründe (Licenciement)

Kündigungen müssen einen "cause réelle et sérieuse" (echten und ernsthaften Grund) haben:

  • Faute Grave (schweres Fehlverhalten): Sofortige Kündigung ohne Abfindung/Frist
  • Insuffisance Professionnelle (Unfähigkeit): Mit Frist und Abfindung
  • Licenciement Économique (wirtschaftliche Kündigung): Betriebsbedingt, strenge Regeln, Sozialplan bei Massenentlassung

Kündigungsfristen (bei CDI durch Arbeitgeber)

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
Unter 6 Monate Keine gesetzliche Frist (Tarifvertrag beachten)
6 Monate - 2 Jahre 1 Monat
Über 2 Jahre 2 Monate
Führungskräfte 3 Monate (typisch)

Abfindung bei Kündigung

Gesetzliche Mindestabfindung (außer bei faute grave):

  • 1/4 Monatsgehalt pro Dienstjahr (erste 10 Jahre)
  • 1/3 Monatsgehalt pro Dienstjahr (ab 11. Jahr)
  • Minimum: 8 Monate Betriebszugehörigkeit erforderlich

Bei ungerechtfertigter Kündigung:

  • Mindestens 6 Monatsgehälter (bei > 2 Jahren Betriebszugehörigkeit)
  • Oft deutlich mehr je nach Betriebszugehörigkeit und Einzelfall

Betriebsrat - CSE (Comité Social et Économique)

Wann ist ein CSE obligatorisch?

Mitarbeiterzahl Anforderung
11-49 Mitarbeiter CSE mit 1-3 Mitgliedern, keine Freistellungen
50-299 Mitarbeiter CSE mit 4-15 Mitgliedern, Budget (0,2% Gehaltssumme), teilweise Freistellungen
300+ Mitarbeiter CSE mit bis zu 35 Mitgliedern, Budget (0,22% Gehaltssumme), Vollzeit-Freistellungen

Zuständigkeiten des CSE

  • Konsultation zu Arbeitsbedingungen, Organisation, Arbeitszeit
  • Mitsprache bei Umstrukturierungen und Massenentlassungen
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Soziale und kulturelle Aktivitäten für Mitarbeiter
  • Ab 50 Mitarbeitern: Zugang zu Finanzdaten, Wirtschaftsausschuss

Arbeitnehmerrechte

Urlaub

  • Jahresurlaub: Mindestens 5 Wochen (30 Arbeitstage pro Jahr)
  • Feiertage: 11 bezahlte gesetzliche Feiertage
  • RTT (Reduction du Temps de Travail): Zusätzliche freie Tage bei > 35h/Woche
  • Mutterschutz: 16 Wochen (6 vor, 10 nach Geburt)
  • Vaterschaftsurlaub: 25-28 Tage

Weitere Rechte

  • Krankenstand: Unbegrenzt (mit ärztlichem Attest), teilweise bezahlt
  • Weiterbildung: Compte Personnel de Formation (CPF) - individuelle Weiterbildungsstunden
  • Diskriminierungsschutz: Strenge Anti-Diskriminierungsgesetze
  • Gewerkschaftsfreiheit: Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft und Streik

Besonderheiten für Ausländische Arbeitgeber

Entsendung (Détachement)

Für Entsendung ausländischer Mitarbeiter nach Frankreich (unter 24 Monate):

  • Meldepflicht: Vorab-Meldung bei SIPSI (Service Inspection Prestation Sociale Internationale)
  • A1-Bescheinigung: Nachweis der Sozialversicherung im Herkunftsland (EU)
  • Mindeststandards: Französische Mindestlohn- und Arbeitszeitregeln gelten
  • Bevollmächtigter: Repräsentant in Frankreich erforderlich

Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger

Arbeitgeber müssen Arbeitserlaubnis beantragen:

  • Passeport Talent: Für hochqualifizierte Arbeitnehmer (mind. 1,5x Mindestlohn)
  • Standard-Arbeitserlaubnis: Mit Arbeitsmarktprüfung (schwieriger)
  • Dauer: 2-4 Monate Bearbeitungszeit

Kosten eines Mitarbeiters in Frankreich

Position Durchschnittliches Bruttogehalt/Jahr Gesamtkosten (inkl. Abgaben)
Junior (Entry-Level) 25.000 - 35.000€ 36.000 - 51.000€
Mid-Level 35.000 - 55.000€ 51.000 - 80.000€
Senior/Manager 55.000 - 90.000€ 80.000 - 130.000€
Direktor/C-Level 90.000 - 200.000€ 130.000 - 290.000€

Hinweis: Gesamtkosten = Bruttogehalt × 1,45 (durchschnittlich)

Herausforderungen für Arbeitgeber

  • Hohe Kosten: Sozialabgaben machen Frankreich zu einem der teuersten EU-Länder für Arbeitgeber
  • Starrer Rahmen: Wenig Flexibilität bei Arbeitsbedingungen und -zeit
  • Kündigungsschutz: Schwierig und kostspielig, Mitarbeiter zu entlassen
  • Gewerkschaften: Starke Gewerkschaften und häufige Streiks in bestimmten Sektoren
  • Verwaltungsaufwand: Komplexe Vorschriften und umfangreiche Dokumentation

Best Practices für Arbeitgeber

  • Rechtsberatung: Spezialisierter Arbeitsrechtsanwalt von Anfang an
  • Tarifverträge prüfen: Branchenspezifische Tarifverträge (conventions collectives) können strengere Regeln haben
  • Sorgfältige Einstellung: Gründliche Auswahl wegen Kündigungsschutz
  • Dokumentation: Alle Arbeitsverträge, Warnungen, Bewertungen schriftlich
  • CSE rechtzeitig etablieren: Bei Erreichen von 11 Mitarbeitern
  • HR-Software: Für Gehaltsabrechnung, Zeiterfassung, Compliance

Häufig Gestellte Fragen

Frankreich hat einen der stärksten Kündigungsschutzregime in Europa. Kündigungen müssen einen echten und ernsthaften Grund (cause réelle et sérieuse) haben: wirtschaftliche Gründe, Fehlverhalten oder Unfähigkeit. Bei ungerechtfertigter Kündigung: Abfindung von mindestens 6 Monatsgehältern, oft mehr bei langer Betriebszugehörigkeit. Probezeit: 2-4 Monate (verlängerbar), innerhalb derer freie Kündigung möglich ist.

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