Einwanderung Frankreich | Passeport Talent, Aufenthaltsgenehmigung, Visum
Französische Aufenthaltsgenehmigungen: Passeport Talent für Unternehmer, Investoren, hochqualifizierte Arbeitnehmer. Arbeitserlaubnis, Familienzusammenführung, Einbürgerung.
Zusammenfassung: Passeport Talent: Mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung (bis 4 Jahre) für qualifizierte Nicht-EU-Bürger (Unternehmer, Investoren, hochqualifizierte Arbeitnehmer). Dauer: 2-4 Monate. Vorteile: Familienzusammenführung, vereinfachte Verlängerung, Zugang zu EU-Blue-Card. Weg zur Einbürgerung: 5 Jahre Aufenthalt.
Einwanderung nach Frankreich: Passeport Talent und Aufenthaltsgenehmigungen
Frankreich bietet verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Staatsangehörige, darunter der prestigeträchtige Passeport Talent für qualifizierte Fachkräfte, Unternehmer und Investoren. Mit über 300.000 Nicht-EU-Einwanderern pro Jahr ist Frankreich ein attraktives Ziel für internationale Talente.
Passeport Talent: Kategorien
1. Passeport Talent - Entrepreneur / Porteur de Projet
Für Unternehmer, die ein innovatives oder wirtschaftlich bedeutendes Projekt in Frankreich gründen:
- Voraussetzungen: Tragfähiger Geschäftsplan, ausreichende Mittel, innovative oder wirtschaftlich bedeutende Tätigkeit
- Dauer: Bis zu 4 Jahre, erneuerbar
- Mindestinvestition: Keine gesetzliche Mindestinvestition, aber realistischer Businessplan erforderlich
- Gesellschaftsform: SAS, SARL, SA (mind. 10% Kapitalanteil empfohlen)
2. Passeport Talent - Investisseur Economique
Für Investoren, die erhebliche Investitionen in Frankreich tätigen:
- Voraussetzungen: Direkte Investition von mindestens 300.000€ in französische Gesellschaft ODER Schaffung/Erhalt von mindestens 50 Arbeitsplätzen über 4 Jahre
- Dauer: Bis zu 4 Jahre, erneuerbar
- Nachweis: Investitionsplan, Finanzierungsnachweis, wirtschaftlicher Nutzen
3. Passeport Talent - Salarié Qualifié / Carte Bleue Européenne
Für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag:
- Voraussetzungen: Arbeitsvertrag mindestens 1 Jahr, Gehalt mindestens 1,5x Mindestlohn (ca. 38.000€ brutto/Jahr), Hochschulabschluss oder 5 Jahre Berufserfahrung
- EU-Blue-Card: Ermöglicht nach 18 Monaten in Frankreich Mobilität in andere EU-Länder
- Dauer: Bis zu 4 Jahre (Dauer des Arbeitsvertrags + 3 Monate)
4. Passeport Talent - Chercheur / Scientifique
Für Forscher mit Hosting-Vereinbarung:
- Voraussetzungen: Convention d'accueil mit französischer Forschungseinrichtung, Doktortitel oder gleichwertige Qualifikation
- Dauer: Bis zu 4 Jahre
- Vorteil: Vereinfachte Mobilität für Forschung in anderen EU-Ländern
5. Weitere Passeport Talent Kategorien
- Salarié en Mission: Intra-Corporate Transfer (ICT) für Entsendungen innerhalb multinationaler Konzerne
- Artiste-Interprète: Für Künstler mit anerkanntem internationalem Ruf
- Profession Juridique: Für Anwälte mit französischer Zulassung
- Représentant Légal: Für gesetzliche Vertreter französischer Gesellschaften
Antragsprozess Passeport Talent
Schritt 1: Vorbereitung (1-2 Monate)
- Zusammenstellung der Dokumente (Reisepass, Lebenslauf, Finanzierungsnachweis, Geschäftsplan)
- Übersetzung der Dokumente ins Französische (beglaubigte Übersetzungen)
- Gesellschaftsgründung oder Arbeitsvertrag (je nach Kategorie)
Schritt 2: Antragstellung (1-3 Monate)
Wenn im Ausland:
- Antrag bei französischem Konsulat im Wohnsitzland
- Visum "Passeport Talent" (Typ D - Long Stay)
- Nach Ankunft in Frankreich: Validierung des Visums als Aufenthaltstitel
Wenn bereits in Frankreich (mit anderem Aufenthaltstitel):
- Antrag bei Préfecture (zuständige Behörde)
- Direkter Übergang zum Passeport Talent möglich
Schritt 3: Prüfung und Entscheidung
- Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen
- Eventuelle Interviews oder zusätzliche Nachweise
- Entscheidung der Préfecture
- Bei Genehmigung: Ausstellung des Aufenthaltstitels
Erforderliche Dokumente
Allgemeine Dokumente (alle Kategorien)
- Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
- Lebenslauf
- Kopie der Hochschulabschlüsse
- Wohnsitznachweis in Frankreich (Mietvertrag, Hotelreservierung)
- Finanzierungsnachweise (ausreichende Mittel für Lebensunterhalt)
- Passfotos (nach französischen Normen)
- Krankenversicherungsnachweis
Zusätzlich für Unternehmer
- Detaillierter Geschäftsplan (Executive Summary, Marktanalyse, Finanzplan)
- Nachweis der finanziellen Mittel (Kontoauszüge, Finanzierungszusagen)
- Gesellschaftsstatuten der französischen Gesellschaft
- Kbis-Auszug (Handelsregisterauszug)
- Nachweis der Innovation oder wirtschaftlichen Bedeutung
Zusätzlich für Arbeitnehmer
- Arbeitsvertrag (mindestens 1 Jahr)
- Gehaltsnachweis (mind. 1,5x französischer Mindestlohn)
- Beschreibung der Position und Qualifikationen
- Nachweis der Qualifikationen (Diplome, Berufserfahrung)
Familienzusammenführung
Passeport Talent-Inhaber können Ehepartner und minderjährige Kinder nach Frankreich bringen:
Berechtigte Familienmitglieder
- Ehepartner: Rechtmäßig verheiratet (PACS und Konkubinat nicht automatisch berechtigt)
- Minderjährige Kinder: Leibliche Kinder oder adoptierte Kinder unter 18 Jahren
Rechte der Familienangehörigen
- Aufenthaltstitel "Vie Privée et Familiale" - gleiche Dauer wie Hauptantragsteller
- Arbeitserlaubnis: Ehepartner erhält automatisch Arbeitserlaubnis
- Zugang zu Bildung: Kinder haben Zugang zu französischen Schulen
- Gesundheitsversorgung: Zugang zur französischen Krankenversicherung (Sécurité Sociale)
Verlängerung und Dauerhafter Aufenthalt
Verlängerung Passeport Talent
- Antrag: 2-4 Monate vor Ablauf bei Préfecture
- Voraussetzungen: Fortführung der Tätigkeit, ausreichende Mittel, keine strafrechtlichen Verstöße
- Dauer: Weitere 4 Jahre oder Dauer des Arbeitsvertrags
Carte de Résident (Daueraufenthalt)
Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Frankreich:
- Dauer: 10 Jahre, unbegrenzt erneuerbar
- Voraussetzungen: 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt, Integration (Französischkenntnisse, Kenntnisse über Frankreich), ausreichende Mittel
- Vorteil: Unbefristeter Aufenthalt, keine Beschränkung der beruflichen Tätigkeit
Carte de Résident Permanent (EU-Long-Term Resident)
- Dauer: Unbefristet
- Vorteil: Mobilität in andere EU-Länder (Aufenthalt und Arbeit)
Französische Staatsbürgerschaft
Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt können Sie die französische Staatsbürgerschaft beantragen:
Voraussetzungen für Einbürgerung
- Aufenthaltsdauer: 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt (3 Jahre für bestimmte Kategorien)
- Sprachkenntnisse: Französisch mindestens B1-Niveau (B2 für bestimmte Berufe)
- Integration: Kenntnisse über französische Geschichte, Kultur und Werte
- Ausreichende Mittel: Stabile Einkommensquelle
- Kein Strafregister: Keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen
- Treue zur Republik: Eid auf die französischen Werte
Prozess
- Antrag bei Préfecture (im Wohnsitzort)
- Einreichung der Dokumente (Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Nachweise über Aufenthalt, Einkommen, Französischkenntnisse)
- Interview zur Prüfung der Integration
- Entscheidung (Dauer: 12-24 Monate)
- Bei Genehmigung: Teilnahme an einer Einbürgerungszeremonie
Kosten
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Visum Passeport Talent (initial) | ~200€ |
| Aufenthaltstitel (Ausstellung) | ~225€ |
| Verlängerung | ~225€ |
| Carte de Résident | ~225€ |
| Familienzusammenführung (pro Person) | ~225€ |
| Einbürgerung | ~55€ |
| Rechtsberatung (empfohlen) | 2.000 - 5.000€ |
Weitere Aufenthaltstitel
Vie Privée et Familiale
- Für Familienangehörige französischer Staatsangehöriger oder Aufenthaltsberechtigter
- Dauer: 1 Jahr, erneuerbar
- Arbeitserlaubnis: Ja
Étudiant (Student)
- Für Studenten an französischen Hochschulen
- Dauer: 1 Jahr (Dauer des Studiums), erneuerbar
- Arbeitserlaubnis: Teilzeit (964 Stunden/Jahr)
Salarié Temporaire
- Für befristete Arbeit (3-12 Monate)
- Arbeitsmarktprüfung erforderlich
Vorteile des französischen Aufenthalts
- Schengen-Zugang: Reisefreiheit in 26 Schengen-Ländern
- Lebensqualität: Gesundheitsversorgung, Bildung, Infrastruktur
- EU-Markt: Zugang zu 450 Millionen Verbrauchern
- Familienzusammenführung: Ehepartner und Kinder können mitreisen
- Weg zur Staatsbürgerschaft: Nach 5 Jahren Einbürgerung möglich
- Soziale Sicherheit: Renten, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung
Häufig Gestellte Fragen
Der Passeport Talent ist eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung (bis zu 4 Jahre) für qualifizierte Nicht-EU-Staatsangehörige: Unternehmer, Investoren, hochqualifizierte Arbeitnehmer, Forscher, Künstler. Vorteile: vereinfachtes Verfahren, Familienzusammenführung, Zugang zum EU-Arbeitsmarkt nach bestimmter Zeit.
Dauer variiert: 2-4 Monate für Passeport Talent Entrepreneur, 1-3 Monate für hochqualifizierte Arbeitnehmer, 3-6 Monate für Investoren. Dies umfasst Antragsprüfung, Dokumente, eventuelle Interviews und Ausstellung des Visums/Aufenthaltstitels.
Ja, mit einem französischen Aufenthaltstitel (titre de séjour) können Sie visumfrei innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage in 180 Tagen reisen. Für Arbeit/Wohnsitz in anderen EU-Ländern benötigen Sie jedoch eine dortige Erlaubnis, außer Sie haben eine EU-Blue-Card.
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