Holdinggesellschaft Frankreich 2025 | Mutter-Tochter-Regime 95% Befreiung | BleuLex Law

Holdinggesellschaft Frankreich 2025 | Mutter-Tochter-Regime 95% Befreiung

Französische Holding: Mutter-Tochter-Regime 95% Dividendenbefreiung, Niche Copé 88% auf Veräußerungsgewinne, über 120 Doppelbesteuerungsabkommen. Optimale Struktur für internationale Beteiligungen.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Französische Holding: Mutter-Tochter-Regime 95% Dividendenbefreiung (5% Beteiligung, 2 Jahre), Niche Copé 88% Befreiung auf Veräußerungsgewinne, über 120 Doppelbesteuerungsabkommen, SAS bevorzugte Rechtsform, keine Substanzpflicht für EU-Holdings, effektive Steuer 1,25% auf Dividenden.

Französische Holdinggesellschaft: Optimale Struktur für internationale Beteiligungen

Frankreich bietet eines der attraktivsten Steuerregime für Holdinggesellschaften in Europa. Mit dem Mutter-Tochter-Regime (régime mère-fille) und der Niche Copé können Holdings ihre effektive Steuerbelastung auf Dividenden und Veräußerungsgewinne erheblich reduzieren.

Kombiniert mit über 120 Doppelbesteuerungsabkommen, politischer Stabilität und Zugang zum EU-Binnenmarkt ist Frankreich eine erstklassige Jurisdiktion für Holding-Strukturen.

Das Mutter-Tochter-Regime (Régime Mère-Fille)

Das Mutter-Tochter-Regime ist das Herzstück der französischen Holding-Besteuerung. Es ermöglicht eine nahezu vollständige Befreiung von Dividenden zwischen verbundenen Gesellschaften.

Voraussetzungen

Kriterium Anforderung
Mindestbeteiligung 5% des Kapitals der Tochtergesellschaft
Haltedauer Mindestens 2 Jahre (oder Verpflichtung 2 Jahre zu halten)
Beteiligungsart Direkte Beteiligung (indirekte möglich über sub-holdings)
Rechtsform Tochter Körperschaftsteuerpflichtig (SA, SAS, SARL, SE, etc.)
Geografischer Anwendungsbereich Frankreich, EU/EWR, Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen

Steuerliche Behandlung

  • 95% Befreiung: 95% der erhaltenen Dividenden sind von der IS befreit
  • 5% pauschal steuerpflichtig: Die verbleibenden 5% (Pauschalkosten) unterliegen der IS mit 25%
  • Effektive Steuer: 1,25% auf Dividenden (5% × 25%)
  • Keine Quellensteuer: Bei EU-Dividenden keine Quellensteuer ab 10% Beteiligung (EU-Richtlinie)

Die Niche Copé (Long-Term Capital Gains Exemption)

Die Niche Copé ist eine außergewöhnliche Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Beteiligungen.

Voraussetzungen

Kriterium Anforderung
Mindestbeteiligung 5% des Kapitals (kann über mehrere Jahre erworben werden)
Haltedauer Mindestens 2 Jahre
Befreiung 88% des Veräußerungsgewinns ist steuerfrei
Effektive Steuer 3% (12% × 25% IS) auf den Gesamtgewinn

Praktisches Beispiel

Verkauf einer Beteiligung:

  • Verkaufspreis: 10.000.000€
  • Anschaffungskosten: 2.000.000€
  • Veräußerungsgewinn: 8.000.000€
  • Befreiter Teil (88%): 7.040.000€
  • Steuerpflichtiger Teil (12%): 960.000€
  • IS (25%): 240.000€
  • Effektive Steuerbelastung: 3% (240.000€ / 8.000.000€)

Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien

Frankreich hat über 120 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die Doppelbesteuerung vermeiden und Quellensteuern reduzieren.

EU-Mutter-Tochter-Richtlinie

  • Keine Quellensteuer: Auf Dividenden zwischen EU-Gesellschaften (mind. 10% Beteiligung)
  • Anwendungsbereich: Alle 27 EU-Mitgliedstaaten
  • Voraussetzungen: Beide Gesellschaften IS-pflichtig, mindestens 10% Beteiligung, 1 Jahr Haltedauer

Wichtige Doppelbesteuerungsabkommen

Land/Region Quellensteuer auf Dividenden
EU-Länder 0% (bei mind. 10% Beteiligung)
Schweiz 0% (bei mind. 10% Beteiligung)
USA 5% (bei mind. 10% Beteiligung), sonst 15%
Singapur 5% (bei mind. 10% Beteiligung), sonst 10%
Hong Kong 10%
VAE 0%

Rechtsformen für französische Holdings

SAS (Société par Actions Simplifiée) - Empfohlen

Die SAS ist die bevorzugte Rechtsform für moderne Holdings:

  • Satzungsflexibilität: Freie Gestaltung der Governance (Verwaltungsrat, Beirat, Veto-Rechte)
  • Einfache Anteilsübertragung: Aktien sind frei übertragbar (außer satzungsmäßige Beschränkungen)
  • Unbegrenzte Aktionäre: Ideal für komplexe Strukturen mit vielen Investoren
  • Kapital ab 1€: Kein Mindestkapital erforderlich
  • M&A-freundlich: Erleichtert Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen

SARL (Société à Responsabilité Limitée)

Geeignet für kleinere Familienholdings:

  • Stabilität: Starrer gesetzlicher Rahmen bietet Vorhersehbarkeit
  • Anteilsschutz: Übertragung von Anteilen erfordert Zustimmung
  • Beschränkung: Maximum 100 Gesellschafter

SA (Société Anonyme)

Für sehr große institutionelle Holdings:

  • Mindestkapital: 37.000€
  • Governance: Verwaltungsrat oder Vorstand/Aufsichtsrat
  • Börsengang möglich: Kann an der Euronext Paris notiert werden

Struktur einer französischen Holding

Reine Holding (Passive)

  • Haupttätigkeit: Halten von Beteiligungen
  • Keine operativen Aktivitäten
  • Niedrige Kosten und Komplexität
  • Vorteilhaft: Mutter-Tochter-Regime, Niche Copé

Aktive Holding (Animatrice)

  • Erbringt Dienstleistungen für Tochtergesellschaften
  • Management, Beratung, zentrale Services
  • Erhält Management-Gebühren (steuerpflichtig bei 25%)
  • Mehr Substanz, aber höhere Kosten

Kosten einer französischen Holding

Kostenart Betrag (jährlich)
Gründungskosten 500 - 2.000€ (einmalig)
Buchhaltung 1.500 - 5.000€
Jahresabschluss 500 - 2.000€
Steuerberatung 2.000 - 10.000€
Registergebühren ~40€
Wirtschaftsprüfung 3.000 - 10.000€ (wenn erforderlich)
Substanz (optional) 10.000 - 50.000€ (Büro, Verwaltung)

Substanzanforderungen

Für EU-Holdings gibt es keine spezifischen Substanzanforderungen in Frankreich. Die Gesellschaft muss jedoch eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Empfohlene Mindestsubstanz

  • Sitz: Eingetragener Sitz in Frankreich (kann virtuelles Büro sein)
  • Bankverbindung: Französisches Bankkonto
  • Buchhaltung: Ordnungsgemäße Buchführung und Jahresabschluss
  • Beschlussfassung: Vorstands-/Gesellschafterbeschlüsse in Frankreich

Erhöhte Substanz (für Nicht-EU-Strukturen)

  • Büro: Physisches Büro in Frankreich
  • Personal: Mindestens 1 Vollzeitmitarbeiter oder Geschäftsführer vor Ort
  • Operative Tätigkeit: Tatsächliche Verwaltung der Beteiligungen von Frankreich aus
  • Entscheidungen: Wesentliche Geschäftsentscheidungen in Frankreich getroffen

Vorteile einer französischen Holding

  • Steuerliche Effizienz: 1,25% effektive Steuer auf Dividenden, 3% auf Veräußerungsgewinne
  • EU-Zugang: Freier Kapitalverkehr im Binnenmarkt
  • Globales Netzwerk: Über 120 Doppelbesteuerungsabkommen
  • Rechtssicherheit: Stabiles Rechtssystem, verlässliche Justiz
  • Flexibilität: SAS ermöglicht individuelle Strukturierung
  • Reputation: Frankreich ist eine angesehene G7-Jurisdiktion
  • Keine Mindeststeuer: Reine Holdings ohne operatives Geschäft zahlen keine Mindeststeuer

Typische Anwendungsfälle

  • Unternehmensgruppen: Zentralisierung von Beteiligungen an operativen Gesellschaften
  • Private Equity: Strukturierung von Fondsbeteiligungen
  • Familienholdings: Verwaltung von Familienvermögen und -beteiligungen
  • IP-Holdings: Zentrale Verwaltung von geistigem Eigentum (mit IP-Box 10%)
  • Finanzierungsholdings: Intra-Gruppen-Finanzierung
  • Internationale Expansion: Hub für EU- und globale Beteiligungen

Häufig Gestellte Fragen

Eine französische Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist. Sie kann passiv sein (reine Holding) oder aktiv (operative Holding mit Verwaltungsdienstleistungen). Frankreich bietet sehr vorteilhafte Steuerregime für Holdings.

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