Holdinggesellschaft Frankreich 2025 | Mutter-Tochter-Regime 95% Befreiung
Französische Holding: Mutter-Tochter-Regime 95% Dividendenbefreiung, Niche Copé 88% auf Veräußerungsgewinne, über 120 Doppelbesteuerungsabkommen. Optimale Struktur für internationale Beteiligungen.
Zusammenfassung: Französische Holding: Mutter-Tochter-Regime 95% Dividendenbefreiung (5% Beteiligung, 2 Jahre), Niche Copé 88% Befreiung auf Veräußerungsgewinne, über 120 Doppelbesteuerungsabkommen, SAS bevorzugte Rechtsform, keine Substanzpflicht für EU-Holdings, effektive Steuer 1,25% auf Dividenden.
Französische Holdinggesellschaft: Optimale Struktur für internationale Beteiligungen
Frankreich bietet eines der attraktivsten Steuerregime für Holdinggesellschaften in Europa. Mit dem Mutter-Tochter-Regime (régime mère-fille) und der Niche Copé können Holdings ihre effektive Steuerbelastung auf Dividenden und Veräußerungsgewinne erheblich reduzieren.
Kombiniert mit über 120 Doppelbesteuerungsabkommen, politischer Stabilität und Zugang zum EU-Binnenmarkt ist Frankreich eine erstklassige Jurisdiktion für Holding-Strukturen.
Das Mutter-Tochter-Regime (Régime Mère-Fille)
Das Mutter-Tochter-Regime ist das Herzstück der französischen Holding-Besteuerung. Es ermöglicht eine nahezu vollständige Befreiung von Dividenden zwischen verbundenen Gesellschaften.
Voraussetzungen
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Mindestbeteiligung | 5% des Kapitals der Tochtergesellschaft |
| Haltedauer | Mindestens 2 Jahre (oder Verpflichtung 2 Jahre zu halten) |
| Beteiligungsart | Direkte Beteiligung (indirekte möglich über sub-holdings) |
| Rechtsform Tochter | Körperschaftsteuerpflichtig (SA, SAS, SARL, SE, etc.) |
| Geografischer Anwendungsbereich | Frankreich, EU/EWR, Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen |
Steuerliche Behandlung
- 95% Befreiung: 95% der erhaltenen Dividenden sind von der IS befreit
- 5% pauschal steuerpflichtig: Die verbleibenden 5% (Pauschalkosten) unterliegen der IS mit 25%
- Effektive Steuer: 1,25% auf Dividenden (5% × 25%)
- Keine Quellensteuer: Bei EU-Dividenden keine Quellensteuer ab 10% Beteiligung (EU-Richtlinie)
Die Niche Copé (Long-Term Capital Gains Exemption)
Die Niche Copé ist eine außergewöhnliche Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Beteiligungen.
Voraussetzungen
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Mindestbeteiligung | 5% des Kapitals (kann über mehrere Jahre erworben werden) |
| Haltedauer | Mindestens 2 Jahre |
| Befreiung | 88% des Veräußerungsgewinns ist steuerfrei |
| Effektive Steuer | 3% (12% × 25% IS) auf den Gesamtgewinn |
Praktisches Beispiel
Verkauf einer Beteiligung:
- Verkaufspreis: 10.000.000€
- Anschaffungskosten: 2.000.000€
- Veräußerungsgewinn: 8.000.000€
- Befreiter Teil (88%): 7.040.000€
- Steuerpflichtiger Teil (12%): 960.000€
- IS (25%): 240.000€
- Effektive Steuerbelastung: 3% (240.000€ / 8.000.000€)
Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien
Frankreich hat über 120 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die Doppelbesteuerung vermeiden und Quellensteuern reduzieren.
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
- Keine Quellensteuer: Auf Dividenden zwischen EU-Gesellschaften (mind. 10% Beteiligung)
- Anwendungsbereich: Alle 27 EU-Mitgliedstaaten
- Voraussetzungen: Beide Gesellschaften IS-pflichtig, mindestens 10% Beteiligung, 1 Jahr Haltedauer
Wichtige Doppelbesteuerungsabkommen
| Land/Region | Quellensteuer auf Dividenden |
|---|---|
| EU-Länder | 0% (bei mind. 10% Beteiligung) |
| Schweiz | 0% (bei mind. 10% Beteiligung) |
| USA | 5% (bei mind. 10% Beteiligung), sonst 15% |
| Singapur | 5% (bei mind. 10% Beteiligung), sonst 10% |
| Hong Kong | 10% |
| VAE | 0% |
Rechtsformen für französische Holdings
SAS (Société par Actions Simplifiée) - Empfohlen
Die SAS ist die bevorzugte Rechtsform für moderne Holdings:
- Satzungsflexibilität: Freie Gestaltung der Governance (Verwaltungsrat, Beirat, Veto-Rechte)
- Einfache Anteilsübertragung: Aktien sind frei übertragbar (außer satzungsmäßige Beschränkungen)
- Unbegrenzte Aktionäre: Ideal für komplexe Strukturen mit vielen Investoren
- Kapital ab 1€: Kein Mindestkapital erforderlich
- M&A-freundlich: Erleichtert Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen
SARL (Société à Responsabilité Limitée)
Geeignet für kleinere Familienholdings:
- Stabilität: Starrer gesetzlicher Rahmen bietet Vorhersehbarkeit
- Anteilsschutz: Übertragung von Anteilen erfordert Zustimmung
- Beschränkung: Maximum 100 Gesellschafter
SA (Société Anonyme)
Für sehr große institutionelle Holdings:
- Mindestkapital: 37.000€
- Governance: Verwaltungsrat oder Vorstand/Aufsichtsrat
- Börsengang möglich: Kann an der Euronext Paris notiert werden
Struktur einer französischen Holding
Reine Holding (Passive)
- Haupttätigkeit: Halten von Beteiligungen
- Keine operativen Aktivitäten
- Niedrige Kosten und Komplexität
- Vorteilhaft: Mutter-Tochter-Regime, Niche Copé
Aktive Holding (Animatrice)
- Erbringt Dienstleistungen für Tochtergesellschaften
- Management, Beratung, zentrale Services
- Erhält Management-Gebühren (steuerpflichtig bei 25%)
- Mehr Substanz, aber höhere Kosten
Kosten einer französischen Holding
| Kostenart | Betrag (jährlich) |
|---|---|
| Gründungskosten | 500 - 2.000€ (einmalig) |
| Buchhaltung | 1.500 - 5.000€ |
| Jahresabschluss | 500 - 2.000€ |
| Steuerberatung | 2.000 - 10.000€ |
| Registergebühren | ~40€ |
| Wirtschaftsprüfung | 3.000 - 10.000€ (wenn erforderlich) |
| Substanz (optional) | 10.000 - 50.000€ (Büro, Verwaltung) |
Substanzanforderungen
Für EU-Holdings gibt es keine spezifischen Substanzanforderungen in Frankreich. Die Gesellschaft muss jedoch eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Empfohlene Mindestsubstanz
- Sitz: Eingetragener Sitz in Frankreich (kann virtuelles Büro sein)
- Bankverbindung: Französisches Bankkonto
- Buchhaltung: Ordnungsgemäße Buchführung und Jahresabschluss
- Beschlussfassung: Vorstands-/Gesellschafterbeschlüsse in Frankreich
Erhöhte Substanz (für Nicht-EU-Strukturen)
- Büro: Physisches Büro in Frankreich
- Personal: Mindestens 1 Vollzeitmitarbeiter oder Geschäftsführer vor Ort
- Operative Tätigkeit: Tatsächliche Verwaltung der Beteiligungen von Frankreich aus
- Entscheidungen: Wesentliche Geschäftsentscheidungen in Frankreich getroffen
Vorteile einer französischen Holding
- Steuerliche Effizienz: 1,25% effektive Steuer auf Dividenden, 3% auf Veräußerungsgewinne
- EU-Zugang: Freier Kapitalverkehr im Binnenmarkt
- Globales Netzwerk: Über 120 Doppelbesteuerungsabkommen
- Rechtssicherheit: Stabiles Rechtssystem, verlässliche Justiz
- Flexibilität: SAS ermöglicht individuelle Strukturierung
- Reputation: Frankreich ist eine angesehene G7-Jurisdiktion
- Keine Mindeststeuer: Reine Holdings ohne operatives Geschäft zahlen keine Mindeststeuer
Typische Anwendungsfälle
- Unternehmensgruppen: Zentralisierung von Beteiligungen an operativen Gesellschaften
- Private Equity: Strukturierung von Fondsbeteiligungen
- Familienholdings: Verwaltung von Familienvermögen und -beteiligungen
- IP-Holdings: Zentrale Verwaltung von geistigem Eigentum (mit IP-Box 10%)
- Finanzierungsholdings: Intra-Gruppen-Finanzierung
- Internationale Expansion: Hub für EU- und globale Beteiligungen
Häufig Gestellte Fragen
Eine französische Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist. Sie kann passiv sein (reine Holding) oder aktiv (operative Holding mit Verwaltungsdienstleistungen). Frankreich bietet sehr vorteilhafte Steuerregime für Holdings.
Das régime mère-fille ermöglicht eine 95%-Befreiung von der Körperschaftsteuer auf Dividenden, die von Tochtergesellschaften empfangen werden. Voraussetzungen: mindestens 5% Beteiligung, 2 Jahre Haltedauer. Die verbleibenden 5% unterliegen der IS mit 25%, d.h. effektive Steuer von 1,25% auf Dividenden.
Die Niche Copé (Long-Term Capital Gains Exemption) gewährt eine 88%-Befreiung auf Veräußerungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen, die mindestens 2 Jahre gehalten und zu mindestens 5% besessen wurden. Effektive Steuer: 3% auf Veräußerungsgewinne (12% × 25%). Sehr vorteilhaft für Exits und Umstrukturierungen.
Die SAS (Société par Actions Simplifiée) ist am beliebtesten für Holdings wegen ihrer satzungsmäßigen Flexibilität, einfachen Aktienübertragung und Eignung für komplexe Strukturen. Die SARL kann für kleinere Familienholdings verwendet werden. Die SA eignet sich für große institutionelle Holdings.
Für EU-Holdings gibt es keine spezifischen Substanzanforderungen in Frankreich. Die Holding muss jedoch eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (nicht nur Briefkastengesellschaft). Für Nicht-EU-Dividenden und Zinsabzug kann wirtschaftliche Substanz erforderlich sein (Büro, Personal, Entscheidungen in Frankreich).
Ja, französische Holdings können weltweit Tochtergesellschaften halten. Doppelbesteuerungsabkommen mit über 120 Ländern ermöglichen Befreiung oder Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Für EU-Dividenden gilt die Mutter-Tochter-Richtlinie (keine Quellensteuer bei mindestens 10% Beteiligung).
Gründungskosten: 500-2.000€ (wie normale Gesellschaft). Jährliche Kosten: Buchhaltung (1.500-5.000€), Jahresabschluss (500-2.000€), Steuerberatung (2.000-10.000€), Registergebühren (~40€), eventuelle Substanz (Büro, Verwaltung). Keine jährlichen Mindeststeuer für Holdings ohne operatives Geschäft.
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