Umsatzsteuer-Registrierung Frankreich | TVA-Nummer, Erklärungen & Compliance | BleuLex Law

Umsatzsteuer-Registrierung Frankreich | TVA-Nummer, Erklärungen & Compliance

Französische TVA-Registrierung: Intragemeinschaftliche USt-IdNr., TVA-Erklärungen, OSS/IOSS-Regime. Normalsatz 20%, ermäßigte Sätze 10%, 5,5%, 2,1%. Monatliche/vierteljährliche Meldungen.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: TVA-Registrierung in Frankreich: Automatische Zuweisung bei Gesellschaftsgründung (Format FR XX XXX XXX XXX). Sätze: 20% (normal), 10%, 5,5%, 2,1% (ermäßigt). Erklärungen: monatlich/vierteljährlich je nach Umsatz. OSS/IOSS für grenzüberschreitende Verkäufe. Reverse Charge für B2B-Dienstleistungen.

TVA-Registrierung in Frankreich

Die TVA (Taxe sur la Valeur Ajoutée) ist die französische Mehrwertsteuer, eingeführt 1954 und Vorbild für das weltweite MwSt-System. Frankreich hat einen der höchsten TVA-Normalsätze in der EU (20%), aber auch mehrere ermäßigte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

TVA-Nummernformat

Die französische intragemeinschaftliche TVA-Nummer hat das Format: FR XX XXX XXX XXX

  • FR: Länderkürzel Frankreich
  • XX: 2-stellige Prüfziffer
  • XXX XXX XXX: 9-stellige SIREN-Nummer der Gesellschaft

Beispiel: FR 12 345 678 901

TVA-Sätze in Frankreich 2025

Satz Prozentsatz Anwendungsbereich
Normalsatz 20% Die meisten Waren und Dienstleistungen (Standard)
Ermäßigter Satz 10% Gastronomie, Bauarbeiten (Renovierung), Personenverkehr, Hotels
Stark ermäßigter Satz 5,5% Lebensmittel, Bücher, Energie (Strom, Gas), Kulturveranstaltungen
Super-ermäßigter Satz 2,1% Verschreibungspflichtige Arzneimittel, Presse
Befreit 0% Gesundheit, Bildung, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Immobilienverkauf (Wohnungen)

TVA-Registrierung für französische Gesellschaften

Automatische Registrierung bei Gründung

  1. Gesellschaftsgründung: Eintragung im RCS (Handels- und Gesellschaftsregister)
  2. SIREN-Zuweisung: INSEE weist automatisch 9-stellige SIREN-Nummer zu
  3. TVA-Nummer: SIE (Finanzamt) generiert automatisch TVA-Nummer (FR XX + SIREN)
  4. Mitteilung: TVA-Nummer wird in der Bestätigung der Gesellschaftsgründung mitgeteilt
  5. Avis de Situation: Dokument mit SIREN, SIRET und TVA-Nummer

TVA-Registrierung für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich können sich für TVA registrieren wenn:

  • Sie Waren nach Frankreich liefern
  • Sie Dienstleistungen in Frankreich erbringen (mit französischem Leistungsort)
  • Sie digitale Dienstleistungen über OSS-Schwellenwert verkaufen
  • Sie Waren aus Drittländern nach Frankreich importieren

Prozess:

  1. Antrag beim SIE (Service des Impôts des Entreprises) über Formular N° 3010-SD
  2. Ernennung eines französischen Steuervertreters (représentant fiscal) - obligatorisch für Nicht-EU-Unternehmen
  3. Einreichung der erforderlichen Dokumente (Handelsregisterauszug, Satzung, Identitätsnachweis)
  4. Erhalt der TVA-Nummer (Dauer: 4-8 Wochen)

TVA-Erklärungsfrequenz

Frequenz Bedingung Frist Formular
Monatlich TVA geschuldet > 4.000€/Jahr oder freiwillig 24. des Folgemonats CA3
Vierteljährlich TVA geschuldet unter 4.000€/Jahr 24. des Folgemonats nach Quartalsende CA3
Jährlich Nur Mini-Regime (Kleinunternehmer) 2. Werktag im Mai CA12

Zusätzliche Meldungen

  • Zusammenfassende Meldung (DES - Déclaration Européenne de Services): Monatlich/vierteljährlich für intragemeinschaftliche Lieferungen/Dienstleistungen
  • Jahresübersicht (CA12): Jährliche zusammenfassende TVA-Meldung
  • INTRASTAT: Bei Überschreitung von Schwellenwerten für intragemeinschaftlichen Handel

Grenzüberschreitende TVA-Behandlung

Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B)

Transaktion TVA-Behandlung
Lieferung FR → EU (B2B) 0% TVA (Befreiung) - Käufer zahlt TVA in seinem Land (Reverse Charge)
Lieferung EU → FR (B2B) Reverse Charge - französischer Käufer schuldet TVA
Lieferung FR → EU (B2C) Französische TVA bis Schwellenwert, dann TVA des Bestimmungslandes
Dienstleistung FR → EU (B2B) Reverse Charge - keine französische TVA
Dienstleistung FR → EU (B2C) Französische TVA oder OSS (abhängig von Dienstleistungsart)

OSS (One-Stop-Shop) - Vereinfachtes EU-Regime

Seit 1. Juli 2021 können Unternehmen sich für OSS registrieren:

  • Vorteil: Einzige TVA-Erklärung für alle EU-Verkäufe (B2C)
  • Anwendungsbereich: Digitale Dienstleistungen, Fernverkäufe von Waren, bestimmte lokale Dienstleistungen
  • Registrierung: Beim SIE in Frankreich (für in Frankreich ansässige Unternehmen)
  • Frequenz: Vierteljährliche Erklärung und Zahlung
  • Frist: Ende des Monats nach Quartalsende

IOSS (Import One-Stop-Shop)

Für Importe von Waren aus Drittländern (Warenwert ≤ 150€):

  • Vorteil: TVA bei Verkauf erhoben (nicht bei Import), schnellere Zollabfertigung
  • Registrierung: Beim französischen SIE (als EU-Intermediär möglich)
  • Monatliche Erklärung: Frist: Ende des Monats nach Meldezeitraum

TVA-Compliance und Aufbewahrungspflichten

Pflichtangaben auf Rechnungen

Französische Rechnungen müssen enthalten:

  • Datum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Name, Adresse und TVA-Nummer des Verkäufers
  • Name und Adresse des Käufers (TVA-Nummer bei B2B)
  • Lieferdatum oder Leistungszeitraum
  • Beschreibung der Waren/Dienstleistungen
  • Nettobetrag, TVA-Satz, TVA-Betrag, Bruttobetrag
  • Bei Reverse Charge: "Autoliquidation" oder "Reverse Charge"
  • Bei Befreiung: Rechtsgrundlage (z.B. "Article 262 ter I du CGI - Livraison intracommunautaire")

Aufbewahrungspflicht

  • Rechnungen: 10 Jahre (Handelsbücher)
  • TVA-Belege: 6 Jahre (Steuerunterlagen)
  • Format: Papier oder elektronisch (mit sicherer Archivierung)
  • Zugriff: Muss Finanzbehörden auf Anfrage vorgelegt werden können

Vorsteuerabzug

Französische Unternehmen können bezahlte TVA (Vorsteuer) auf Betriebsausgaben abziehen:

Voll abzugsfähig

  • Wareneinkäufe für Weiterverkauf
  • Betriebsausgaben (Büro, Ausrüstung, Software)
  • Professionelle Dienstleistungen (Anwälte, Steuerberater)
  • Betriebsfahrzeuge (Nutzfahrzeuge, LKW)

Teilweise oder nicht abzugsfähig

  • PKW: Nur 80% der TVA auf Diesel, 100% auf Elektro
  • Treibstoff: 80% für Diesel, 100% für Elektro, 0% für Benzin
  • Bewirtung: Generell nicht abzugsfähig (Ausnahmen für Geschäftsessen mit Kunden)
  • Gemischte Nutzung: Anteiliger Abzug basierend auf beruflicher Nutzung

Strafen und Säumniszuschläge

Verstoß Strafe
Verspätete Erklärung (erste Mahnung) 10% der geschuldeten TVA (min. 15€)
Verspätete Erklärung (wiederholte) 40% der geschuldeten TVA
Verspätete Zahlung 0,2% pro Monat + 5% Säumniszuschlag
Fehlende Rechnung/falsche Angaben 50% des TVA-Betrags
Betrug/Hinterziehung 80-100% + Strafverfahren möglich

Mini-Regime für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer unter bestimmten Schwellenwerten können das vereinfachte Regime wählen:

Schwellenwerte 2025

Tätigkeit Schwellenwert
Handel (Waren) 188.700€ Jahresumsatz
Dienstleistungen 77.700€ Jahresumsatz

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Keine TVA-Erhebung auf Rechnungen
  • Vereinfachte Buchhaltung
  • Nur jährliche Steuererklärung

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug
  • Wettbewerbsnachteil bei B2B-Verkäufen (da Käufer keine Vorsteuer abziehen kann)
  • Vermerk auf Rechnungen: "TVA non applicable, art. 293 B du CGI"

Praktische Tipps

  • Elektronische Meldung: Obligatorisch über impots.gouv.fr Portal
  • SEPA-Lastschrift: Einrichtung empfohlen für automatische TVA-Zahlungen
  • Buchhaltungssoftware: Nutzung einer zertifizierten Software (anti-fraude 2018)
  • Steuerberater: Empfohlen ab monatlichen TVA-Erklärungen
  • TVA-Konto: Separates Konto für TVA-Rückstellungen empfohlen

Häufig Gestellte Fragen

Sie benötigen eine französische TVA-Nummer (Numéro de TVA intracommunautaire) wenn: 1) Sie in Frankreich ansässig sind und steuerpflichtige Umsätze tätigen, 2) grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU tätigen, 3) digitale Dienstleistungen an französische Verbraucher erbringen (über OSS-Schwellenwert), 4) Einfuhren nach Frankreich tätigen.

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