TVA-Nummer Frankreich beantragen (Umsatzsteuer) | BleuLex Law
TVA-Nummer Frankreich beantragen: französische USt-IdNr., Reverse-Charge, OSS. Sätze 20%, 10%, 5,5%. Vermittlung an unabhängige Anwälte. Kostenlose Erstberatung.
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Zusammenfassung: TVA-Registrierung in Frankreich: Automatische Zuweisung bei Gesellschaftsgründung (Format FR XX XXX XXX XXX). Sätze: 20% (normal), 10%, 5,5%, 2,1% (ermäßigt). Erklärungen: monatlich/vierteljährlich je nach Umsatz. OSS/IOSS für grenzüberschreitende Verkäufe. Reverse Charge für B2B-Dienstleistungen.
TVA-Registrierung in Frankreich
Die TVA (Taxe sur la Valeur Ajoutée) ist die französische Mehrwertsteuer, eingeführt 1954 und Vorbild für das weltweite MwSt-System. Frankreich hat einen der höchsten TVA-Normalsätze in der EU (20%), aber auch mehrere ermäßigte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
TVA-Nummernformat
Die französische intragemeinschaftliche TVA-Nummer hat das Format: FR XX XXX XXX XXX
- FR: Länderkürzel Frankreich
- XX: 2-stellige Prüfziffer
- XXX XXX XXX: 9-stellige SIREN-Nummer der Gesellschaft
Beispiel: FR 12 345 678 901
TVA-Sätze in Frankreich
| Satz | Prozentsatz | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| Normalsatz | 20% | Die meisten Waren und Dienstleistungen (Standard) |
| Ermäßigter Satz | 10% | Gastronomie, Bauarbeiten (Renovierung), Personenverkehr, Hotels |
| Stark ermäßigter Satz | 5,5% | Lebensmittel, Bücher, Ausrüstung für Menschen mit Behinderungen, bestimmte energetische Renovierungsarbeiten (Strom und Gas unterliegen nunmehr dem Normalsatz von 20%) |
| Super-ermäßigter Satz | 2,1% | Verschreibungspflichtige Arzneimittel, Presse |
| Befreit | 0% | Gesundheit, Bildung, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Immobilienverkauf (Wohnungen) |
TVA-Registrierung für französische Gesellschaften
Automatische Registrierung bei Gründung
- Gesellschaftsgründung: Eintragung im RCS (Handels- und Gesellschaftsregister)
- SIREN-Zuweisung: INSEE weist automatisch 9-stellige SIREN-Nummer zu
- TVA-Nummer: SIE (Finanzamt) generiert automatisch TVA-Nummer (FR XX + SIREN)
- Mitteilung: TVA-Nummer wird in der Bestätigung der Gesellschaftsgründung mitgeteilt
- Avis de Situation: Dokument mit SIREN, SIRET und TVA-Nummer
TVA-Registrierung für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich können sich für TVA registrieren wenn:
- Sie Waren nach Frankreich liefern
- Sie Dienstleistungen in Frankreich erbringen (mit französischem Leistungsort)
- Sie digitale Dienstleistungen über OSS-Schwellenwert verkaufen
- Sie Waren aus Drittländern nach Frankreich importieren
Prozess:
- Antrag beim SIE (Service des Impôts des Entreprises) über Formular N° 3010-SD
- Ernennung eines französischen Steuervertreters (représentant fiscal) - obligatorisch für Nicht-EU-Unternehmen
- Einreichung der erforderlichen Dokumente (Handelsregisterauszug, Satzung, Identitätsnachweis)
- Erhalt der TVA-Nummer (Dauer: 4-8 Wochen)
TVA-Erklärungsfrequenz
| Frequenz | Bedingung | Frist | Formular |
|---|---|---|---|
| Monatlich | TVA geschuldet > 4.000€/Jahr oder freiwillig | 24. des Folgemonats | CA3 |
| Vierteljährlich | TVA geschuldet unter 4.000€/Jahr | 24. des Folgemonats nach Quartalsende | CA3 |
| Jährlich | Nur Mini-Regime (Kleinunternehmer) | 2. Werktag im Mai | CA12 |
Zusätzliche Meldungen
- Zusammenfassende Meldung (DES - Déclaration Européenne de Services): Monatlich/vierteljährlich für intragemeinschaftliche Lieferungen/Dienstleistungen
- Jahresübersicht (CA12): Jährliche zusammenfassende TVA-Meldung
- INTRASTAT: Bei Überschreitung von Schwellenwerten für intragemeinschaftlichen Handel
Grenzüberschreitende TVA-Behandlung
Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B)
| Transaktion | TVA-Behandlung |
|---|---|
| Lieferung FR → EU (B2B) | 0% TVA (Befreiung) - Käufer zahlt TVA in seinem Land (Reverse Charge) |
| Lieferung EU → FR (B2B) | Reverse Charge - französischer Käufer schuldet TVA |
| Lieferung FR → EU (B2C) | Französische TVA bis Schwellenwert, dann TVA des Bestimmungslandes |
| Dienstleistung FR → EU (B2B) | Reverse Charge - keine französische TVA |
| Dienstleistung FR → EU (B2C) | Französische TVA oder OSS (abhängig von Dienstleistungsart) |
OSS (One-Stop-Shop) - Vereinfachtes EU-Regime
Seit 1. Juli 2021 können Unternehmen sich für OSS registrieren:
- Vorteil: Einzige TVA-Erklärung für alle EU-Verkäufe (B2C)
- Anwendungsbereich: Digitale Dienstleistungen, Fernverkäufe von Waren, bestimmte lokale Dienstleistungen
- Registrierung: Beim SIE in Frankreich (für in Frankreich ansässige Unternehmen)
- Frequenz: Vierteljährliche Erklärung und Zahlung
- Frist: Ende des Monats nach Quartalsende
IOSS (Import One-Stop-Shop)
Für Importe von Waren aus Drittländern (Warenwert ≤ 150€):
- Vorteil: TVA bei Verkauf erhoben (nicht bei Import), schnellere Zollabfertigung
- Registrierung: Beim französischen SIE (als EU-Intermediär möglich)
- Monatliche Erklärung: Frist: Ende des Monats nach Meldezeitraum
Elektronische Rechnungsstellung (Pflicht ab 1. September 2026)
Frankreich führt die elektronische Rechnungsstellung zwischen steuerpflichtigen Unternehmen (B2B) sowie das E-Reporting der Transaktionsdaten an die Finanzverwaltung flächendeckend ein. Der gesetzliche Zeitplan ist wie folgt:
- 1. September 2026: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen; Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) müssen ihre Rechnungen zudem im elektronischen Format ausstellen.
- 1. September 2027: Die Ausstellungspflicht wird auf KMU und Kleinstunternehmen ausgeweitet.
- Die Rechnungen laufen über eine von der Verwaltung registrierte Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP); zu den zugelassenen Formaten gehören Factur-X, UBL und CII.
Wer diese Reform frühzeitig vorbereitet (Wahl einer PDP, Aktualisierung der Rechnungssysteme), vermeidet jede Unterbrechung der Compliance.
TVA-Compliance und Aufbewahrungspflichten
Pflichtangaben auf Rechnungen
Französische Rechnungen müssen enthalten:
- Datum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Name, Adresse und TVA-Nummer des Verkäufers
- Name und Adresse des Käufers (TVA-Nummer bei B2B)
- Lieferdatum oder Leistungszeitraum
- Beschreibung der Waren/Dienstleistungen
- Nettobetrag, TVA-Satz, TVA-Betrag, Bruttobetrag
- Bei Reverse Charge: "Autoliquidation" oder "Reverse Charge"
- Bei Befreiung: Rechtsgrundlage (z.B. "Article 262 ter I du CGI - Livraison intracommunautaire")
Aufbewahrungspflicht
- Rechnungen: 10 Jahre (Handelsbücher)
- TVA-Belege: 6 Jahre (Steuerunterlagen)
- Format: Papier oder elektronisch (mit sicherer Archivierung)
- Zugriff: Muss Finanzbehörden auf Anfrage vorgelegt werden können
Vorsteuerabzug
Französische Unternehmen können bezahlte TVA (Vorsteuer) auf Betriebsausgaben abziehen:
Voll abzugsfähig
- Wareneinkäufe für Weiterverkauf
- Betriebsausgaben (Büro, Ausrüstung, Software)
- Professionelle Dienstleistungen (Anwälte, Steuerberater)
- Betriebsfahrzeuge (Nutzfahrzeuge, LKW)
Teilweise oder nicht abzugsfähig
- PKW: Nur 80% der TVA auf Diesel, 100% auf Elektro
- Treibstoff: 80% für Diesel, 100% für Elektro, 0% für Benzin
- Bewirtung: Generell nicht abzugsfähig (Ausnahmen für Geschäftsessen mit Kunden)
- Gemischte Nutzung: Anteiliger Abzug basierend auf beruflicher Nutzung
Strafen und Säumniszuschläge
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Verspätete Erklärung (erste Mahnung) | 10% der geschuldeten TVA (min. 15€) |
| Verspätete Erklärung (wiederholte) | 40% der geschuldeten TVA |
| Verspätete Zahlung | 0,2% pro Monat + 5% Säumniszuschlag |
| Fehlende Rechnung/falsche Angaben | 50% des TVA-Betrags |
| Betrug/Hinterziehung | 80-100% + Strafverfahren möglich |
Mini-Regime für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer unter bestimmten Schwellenwerten können das vereinfachte Regime wählen:
Schwellenwerte
| Tätigkeit | Schwellenwert |
|---|---|
| Handel (Waren) | 85.000€ Jahresumsatz (erhöhte Schwelle 93.500€) |
| Dienstleistungen | 37.500€ Jahresumsatz (erhöhte Schwelle 41.250€) |
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Keine TVA-Erhebung auf Rechnungen
- Vereinfachte Buchhaltung
- Nur jährliche Steuererklärung
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug
- Wettbewerbsnachteil bei B2B-Verkäufen (da Käufer keine Vorsteuer abziehen kann)
- Vermerk auf Rechnungen: "TVA non applicable, art. 293 B du CGI"
Praktische Tipps
- Elektronische Meldung: Obligatorisch über impots.gouv.fr Portal
- SEPA-Lastschrift: Einrichtung empfohlen für automatische TVA-Zahlungen
- Buchhaltungssoftware: Nutzung einer zertifizierten Software (anti-fraude 2018)
- Steuerberater: Empfohlen ab monatlichen TVA-Erklärungen
- TVA-Konto: Separates Konto für TVA-Rückstellungen empfohlen
Häufig Gestellte Fragen
Sie benötigen eine französische TVA-Nummer (Numéro de TVA intracommunautaire) wenn: 1) Sie in Frankreich ansässig sind und steuerpflichtige Umsätze tätigen, 2) grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU tätigen, 3) digitale Dienstleistungen an französische Verbraucher erbringen (über OSS-Schwellenwert), 4) Einfuhren nach Frankreich tätigen.
Nach Eintragung Ihrer Gesellschaft im RCS weist das INSEE automatisch eine SIREN-Nummer zu. Das SIE (Service des Impôts des Entreprises) weist dann die TVA-Nummer im Format FR XX XXX XXX XXX zu. Dies geschieht automatisch bei Gründung. Für ausländische Unternehmen ist eine gesonderte Registrierung beim SIE erforderlich.
Normalsatz: 20% (die meisten Waren und Dienstleistungen). Ermäßigter Satz: 10% (Gastronomie, Bauarbeiten, Verkehr). Stark ermäßigter Satz: 5,5% (Lebensmittel, Bücher, Ausrüstung für Menschen mit Behinderungen; Strom und Gas unterliegen nunmehr dem Normalsatz von 20%). Super-ermäßigter Satz: 2,1% (Arzneimittel, Presse). Befreit: Gesundheit, Bildung, Finanzdienstleistungen.
Frequenz hängt vom Umsatz ab: Monatlich: TVA geschuldet > 4.000€/Jahr oder freiwillige Wahl. Vierteljährlich: TVA geschuldet unter 4.000€/Jahr. Jährlich: Nur für Kleinunternehmer unter Mini-Regime. Plus jährliche zusammenfassende TVA-Meldung (CA12).
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