Krypto-Lizenz Frankreich: MiCA-Zulassung (CASP) | BleuLex Law
Krypto-Lizenz Frankreich: Das PSAN-Regime ist beendet. Erhalten Sie die MiCA-Zulassung (CASP) der AMF. Vermittlung an unabhängige Anwälte. Kostenlose Erstberatung.
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Zusammenfassung: Das PSAN-Regime (PACTE-Gesetz 2019) ist beendet: Die Registrierung bei der AMF ist seit dem 30. Dezember 2024 geschlossen und die Übergangsphase ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen. Um Krypto-Dienstleistungen in Frankreich zu erbringen, benötigt man nunmehr die MiCA-Zulassung (Anbieter von Krypto-Dienstleistungen), erteilt durch die AMF nach Stellungnahme der ACPR. Die Ausübung ohne Zulassung wird mit 2 Jahren Freiheitsstrafe und 30.000 € Geldstrafe geahndet. Die Zulassung eröffnet einen europäischen Pass.
Regulierung von Krypto-Werten in Frankreich
Frankreich war mit dem PACTE-Gesetz von 2019 in Europa Vorreiter und schuf den Status des Anbieters von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte (PSAN). Dieses nationale Regime ist heute geschlossen: Der anwendbare Rahmen ist die europäische Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets), die die Regulierung von Krypto-Werten in der gesamten Union harmonisiert.
Das PSAN-Regime, nunmehr historisch
Der PSAN-Status ist kein Zugangsweg zum Markt mehr:
- 30. Dezember 2024: Schließung der PSAN-Registrierung bei der AMF — es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
- 30. Juni 2026: Ablauf der Übergangsphase für bereits registrierte PSAN, die auf die MiCA-Zulassung umstellen mussten.
- Jede Tätigkeit muss nunmehr unter der MiCA-Zulassung ausgeübt werden. Das PSAN-Regime wird hier nur zu historischen Zwecken erwähnt.
Die MiCA-Zulassung (Anbieter von Krypto-Dienstleistungen)
Die Zulassung als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen („PSCA“, auf Englisch CASP) wird von der AMF (Autorité des marchés financiers), nach Stellungnahme der ACPR (Autorité de contrôle prudentiel et de résolution) erteilt. Sie deckt insbesondere ab:
- Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Werten für Rechnung von Kunden
- Tausch von Krypto-Werten gegen Geldbeträge oder gegen andere Krypto-Werte
- Ausführung, Annahme und Übermittlung sowie Platzierung von Aufträgen über Krypto-Werte
- Beratung und Portfolioverwaltung im Bereich Krypto-Werte
- Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Werte
- Transferdienstleistungen für Krypto-Werte für Rechnung von Kunden
Kapitalanforderungen (MiCA)
Das erforderliche Mindestkapital hängt von der Kategorie der erbrachten Dienstleistungen ab. Die Eigenmittel müssen mindestens dem höheren Wert aus der angegebenen Untergrenze oder einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres entsprechen.
| Dienstleistungsklasse | Mindestkapital |
|---|---|
| Klasse 1 — Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Beratung, Ausführung, Platzierung, Transfer | 50.000 € |
| Klasse 2 — Verwahrung und Verwaltung, Tausch von Krypto-Werten | 125.000 € |
| Klasse 3 — Betrieb einer Handelsplattform | 150.000 € |
Sanktionen bei Ausübung ohne Zulassung
Die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung ist eine Straftat: bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe und 30.000 € Geldstrafe, unbeschadet der verwaltungsrechtlichen und finanziellen Sanktionen, die die AMF verhängen kann. Es ist daher unerlässlich, seine Situation vor jedem Tätigkeitsbeginn zu regularisieren.
MiCA-Zeitplan
- Juni 2024: Inkrafttreten der Regeln für Stablecoins (E-Geld-Token und wertreferenzierte Token).
- Dezember 2024: Inkrafttreten des vollständigen Regimes für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und Schließung der PSAN-Registrierung.
- 30. Juni 2026: Ende der französischen Übergangsphase für bereits registrierte PSAN.
- Europäischer Pass: Eine MiCA-Zulassung ermöglicht die Ausübung in den 27 Mitgliedstaaten.
Zulassungsverfahren
Die nachstehenden Fristen sind als Richtwerte angegeben und hängen von der Qualität der Akte ab.
| Schritt | Beschreibung | Richtwert-Frist |
|---|---|---|
| 1. Vorbereitung | Erstellung der Akte, Tätigkeitsprogramm, LCB-FT-Verfahren und Governance | Variabel |
| 2. Einreichung bei der AMF | Übermittlung der vollständigen Akte an die AMF | — |
| 3. Vollständigkeitsprüfung | Prüfung der Vollständigkeit der Akte durch die AMF | ~25 Arbeitstage |
| 4. Prüfung und Entscheidung | Inhaltliche Prüfung durch die AMF, nach Stellungnahme der ACPR, dann Entscheidung | ~40 Arbeitstage |
Compliance-Anforderungen
- Governance: ehrenhafte und kompetente Führungskräfte (fit & proper)
- LCB-FT: robuste Verfahren zur Geldwäschebekämpfung und Meldung an TRACFIN
- Cybersicherheit: Schutz der Vermögenswerte und Kundendaten
- Trennung: Trennung der Kundenvermögen von den Eigenvermögen
- Transparenz: Whitepaper und Marketingmitteilungen im Einklang mit MiCA
LCB-FT-Verpflichtungen
Die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bleibt im Zentrum der Regulierung:
- KYC: Identifizierung und Überprüfung der Identität der Kunden
- Sorgfalt: laufende Überwachung der Transaktionen
- TRACFIN: Verdachtsmeldung an die französische Financial Intelligence Unit
- Ansprechpartner: Benennung eines TRACFIN-Ansprechpartners
- Schulung: laufende Schulung des Personals
- Aufbewahrung: Archivierung der Dokumente für mindestens 5 Jahre
Warum Frankreich für Ihre Krypto-Tätigkeit?
- Erfahrene Regulierungsbehörden: Die AMF und die ACPR verfügen über echte Krypto-Expertise
- Dynamisches Ökosystem: French Tech, Ledger und zahlreiche Startups
- EU-Zugang: MiCA-Pass in die 27 Mitgliedstaaten
- Qualifizierte Arbeitskräfte: Blockchain-Ingenieure und -Entwickler
- Geografische Lage: günstige Zeitzone Europa/Asien/Amerika
Häufig Gestellte Fragen
Nein. Die PSAN-Registrierung bei der AMF ist seit dem 30. Dezember 2024 geschlossen, und die Übergangsphase für bereits registrierte PSAN ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen. Das anwendbare Regime ist nunmehr die MiCA-Zulassung (Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, „PSCA“ oder „CASP“).
Die Zulassung als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gemäß der europäischen MiCA-Verordnung. Sie wird von der AMF nach Stellungnahme der ACPR erteilt und deckt insbesondere die Verwahrung, den Tausch, die Ausführung von Aufträgen, die Platzierung, die Beratung und den Betrieb einer Handelsplattform ab.
Das Mindestkapital hängt von den erbrachten Dienstleistungen ab: 50.000 € für Klasse 1 (Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Beratung, Ausführung, Platzierung, Transfer), 125.000 € für Klasse 2 (Verwahrung und Verwaltung, Tausch von Krypto-Werten), 150.000 € für Klasse 3 (Betrieb einer Handelsplattform). Die Eigenmittel müssen mindestens dem höheren Wert aus dieser Untergrenze oder einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres entsprechen.
Die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung ist eine Straftat: bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe und 30.000 € Geldstrafe, unbeschadet der verwaltungsrechtlichen Sanktionen, die die AMF verhängen kann.
Richtwertartig prüft die AMF die Vollständigkeit der Akte innerhalb von etwa 25 Arbeitstagen und entscheidet dann innerhalb von etwa 40 Arbeitstagen ab Vorliegen einer vollständigen Akte. Die tatsächlichen Fristen hängen von der Qualität der Akte und dem Austausch mit der AMF und der ACPR ab.
Die Anbieter müssen robuste Verfahren einrichten: Identifizierung der Kunden (KYC), Identitätsprüfung, Überwachung der Transaktionen, Verdachtsmeldung an TRACFIN, Benennung eines TRACFIN-Ansprechpartners und laufende Schulung des Personals.
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