Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über Unternehmensgründung und Rechtsberatung in Frankreich wissen müssen
Allgemeine Fragen
Die Gesamtkosten für die Gründung einer SAS oder SARL liegen zwischen 500€ und 2.000€, einschließlich Registergebühren (ca. 40€), gesetzlicher Bekanntmachung (150-250€), Meldung wirtschaftlich Berechtigter (22€) und ggf. Anwaltshonoraren. Das Mindestkapital beträgt 1€ für SAS/SARL, 37.000€ für SA.
Mit guter Vorbereitung dauert die Gründung 1-2 Wochen: Satzungserstellung (1-2 Tage), Kapitaleinzahlung bei der Bank (1-3 Tage), Veröffentlichung der gesetzlichen Anzeige (1-2 Tage), Eintragung beim Handelsgericht (3-5 Tage). Eine Express-Gründung ist in wenigen Tagen möglich.
Ja, Ausländer (EU und Nicht-EU) können ohne Beschränkungen französische Gesellschaften gründen und leiten. Für Nicht-EU-Geschäftsführer mit Wohnsitz in Frankreich kann eine Aufenthaltsgenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten erforderlich sein. Gebietsfremde können ohne besonderes Visum gründen.
Die SARL hat einen starren gesetzlichen Rahmen: obligatorischer Geschäftsführer, TNS-Sozialversicherung, regulierte Anteilsübertragung, max. 100 Gesellschafter. Die SAS bietet große satzungsmäßige Freiheit: Präsident + flexible Organisation, Arbeitnehmer-ähnliche Sozialversicherung, flexible Aktienübertragung, unbegrenzte Gesellschafterzahl. SAS wird für Startups und Kapitalbeschaffung bevorzugt.
Nein, eine notarielle Beurkundung ist in Frankreich nicht obligatorisch, außer bei Sacheinlagen von Immobilien. Die Satzung kann als Privaturkunde erstellt werden. Ein Notar ist nur erforderlich, wenn Immobiliensacheinlagen eingebracht werden oder Sie ein beglaubigtes Datum für die Satzung wünschen.
Steuerfragen
Körperschaftsteuer (IS): 25% Normalsatz. KMU: 15% auf erste 42.500€ Gewinn (bei CA < 10M€ und 75% Kapitalanteil natürlicher Personen). Mehrwertsteuer: 20% (Normalsatz), 10%, 5,5% und 2,1% (ermäßigt). Pauschalsteuer (PFU) auf Dividenden: 30% (12,8% Einkommensteuer + 17,2% Sozialabgaben).
Das Mutter-Tochter-Regime (régime mère-fille) gewährt eine 95%-Befreiung auf von Tochtergesellschaften erhaltene Dividenden. Voraussetzungen: mindestens 5% Beteiligung, 2 Jahre Haltedauer. Die verbleibenden 5% unterliegen der IS mit 25%. Dies ist für Holdings sehr vorteilhaft.
Der Crédit d'Impôt Recherche (CIR) gewährt eine Steuergutschrift von 30% auf F&E-Ausgaben bis 100M€, dann 5%. Förderfähig: Forscher-Gehälter, Material, Patente, Normierung. Erstattbar für KMU und Verlustunternehmen. Dies kann die effektive Steuerbelastung erheblich senken.
Nach der Eintragung im RCS (Handelsregister) weist das INSEE automatisch eine SIREN- und SIRET-Nummer zu. Das SIE (Finanzamt) weist die intragemeinschaftliche USt-IdNr. im Format FR XX XXX XXX XXX zu. Bei grenzüberschreitendem Handel ist eine monatliche oder vierteljährliche TVA-Erklärung erforderlich.
Krypto-Lizenzierung
PSAN (Prestataire de Services sur Actifs Numériques) ist die obligatorische Registrierung bei der AMF (Autorité des Marchés Financiers) für alle Krypto-Dienstleister in Frankreich seit dem PACTE-Gesetz 2019. Dies umfasst Börsen, Custody, Broker und andere Krypto-Dienstleistungen.
MiCA (Markets in Crypto-Assets) ist die EU-Verordnung zur Harmonisierung der Kryptoregulierung ab 2024. PSAN müssen eine europäische Lizenz erhalten, um in allen Mitgliedstaaten tätig zu sein. Frankreich implementiert MiCA über die AMF.
Die PSAN-Registrierung bei der AMF dauert in der Regel 3-6 Monate. Dies umfasst die Vorbereitung der Dokumentation (Geschäftsplan, AML/CFT-Verfahren, IT-Sicherheit), Einreichung des Antrags und AMF-Prüfung. Eine vollständige Lizenz (Agrément) dauert länger (6-12 Monate).
Einwanderung & Visa
Der Passeport Talent ist eine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung (bis zu 4 Jahre) für qualifizierte Ausländer: Unternehmer, Investoren, hochqualifizierte Arbeitnehmer, Forscher, Künstler. Er bietet vereinfachte Verfahren und Familienzusammenführung.
Für den Passeport Talent als Unternehmer: tragfähiger Geschäftsplan, ausreichende Mittel (mindestens SMIC), innovative oder wirtschaftlich bedeutende Tätigkeit. Sie müssen die Gesellschaft in Frankreich gründen und mindestens 10% des Kapitals halten.
Ja, Nicht-EU-Staatsangehörige können einen Passeport Talent beantragen, wenn sie eine innovative oder wirtschaftlich bedeutende Gesellschaft in Frankreich gründen. Alternativ können Sie als Intra-Corporate-Transferee (ICT) für eine Niederlassung Ihrer ausländischen Gesellschaft nach Frankreich entsandt werden.
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